Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, Pflichten der Firma 2TEC und des Nutzers und die Abwicklung der zwischen dem Nutzer und der Firma 2TEC geschlossenen Verträge.

§ 1 Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der Firma 2TEC (Anbieter) mit dem Nutzer der Internetseite der Firma 2TEC (Nutzer), die über diese Seite geschlossen werden. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote der Online-Preisliste sind unverbindlich. Mit dem senden einer Bestell-E-Mail mit einer Bestellung erklärt der Nutzer verbindlich gegenüber dem Anbieter, die bestellten Artikel erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt durch Erklärung des Anbieters nach Absenden der Bestellung zustande. Die Erklärung geht dem Nutzer unmittelbar nach Empfang der Bestell-E-Mail zu. Mit ihr ist der Vertrag zustande gekommen.

§ 3 Informationspflichten

1. Der Nutzer ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung ist der Nutzer verpflichtet, dem Anbieter diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.

2. Unterlässt der Nutzer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so kann der Anbieter, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.

3. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich unter: 2TEC@2TEC.DE zu informieren, wenn dessen E-Mail ihn nicht innerhalb von 36 Stunden nach Abschluss des Vertrages erreicht hat.

4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, das von ihm angegebene E-Mail-Konto ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stillegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.

5. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an den Nutzer gerichtete E-Mail dreimal hintereinander zurückkommt, oder die Leistung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann.

§ 4 Widerrufsrecht

1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen. Die ausführlichen Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts stehen dem Nutzer der Internetseite der Firma 2TEC unter Kundeninformationen jederzeit zur Verfügung. Ein uneingeschränktes Rückgaberecht i.S.v. § 361 b BGB wird nicht vereinbart.

2. Im Falle der Ausübung des Widerrufs, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, wenn der Bestellwert 50,00 Euro nicht überschreitet, es sei denn dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Ausübung des Widerrufsrechts zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde.

§ 5 Lieferung der Waren, Erbringung von Dienstleistungen

1. Die Bestellung wird unverzüglich nach ihrem Eingang beim Anbieter bearbeitet. Der Anbieter übergibt die Waren spätestens am vierten Tag nach Vertragsschluss dem Lieferunternehmen.

2. Mit der Übergabe der Waren an das Lieferunternehmen hat der Anbieter seine Leistungspflicht erbracht und geht die Gefahr auf den Nutzer über.

3. Die Dienstleitungen werden dem Nutzer gegenüber sofort erbracht, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. Soll die Dienstleistung nicht über das Internet erbracht werden, und ist der Nutzer nicht unter der von ihm angegebenen Adresse auffindbar, so gerät der Nutzer in Verzug mit der Annahme der Leistung. Er hat dem Anbieter dann die durch die vergebliche Anfahrt entstandenen Mehraufwendungen zu ersetzen.

4. Der Anbieter braucht die versprochene Dienstleistung nicht mehr zu erbringen und kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Nutzer trotz schriftlicher Vereinbarung eines Termins zweimal hintereinander nicht anzutreffen war.

5. Erbringt der Anbieter die versprochenen Dienstleistung nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, so kann der Nutzer vom Vertrag zurücktreten.

6. Der Anbieter behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen.

7. Ist eine Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so kann der Anbieter sich vom Vertrag lösen und braucht die versprochene Leistung nicht zu erbringen. Der Anbieter verpflichtet sich in diesem Falle, den Nutzer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistung des Nutzers unverzüglich zurückzuerstatten.

8. Lieferung nur in handelsüblichen Mengen.

§ 6 Zahlung

1. Der Kaufpreis oder Vergütung ist sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Der Nutzer gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 15 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist. Bei wiederkehrenden Leistungen gerät der Nutzer mit der Zahlung ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Zahlungstermin versäumt.

3. Im Verzugsfalle werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.

4. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder diese durch den Anbieter anerkannt wurden.

5. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Versand- und Lieferkosten

1. Versandkosten fallen nur bei Warenlieferungen an, auch bei regelmäßiger wiederkehrender Lieferungen (Abonnements).

2. Der Anbieter verlangt Versand- und Lieferkosten bei Waren, die einen Gesamtbestellwert von 500 Euro nicht überschreiten. Die Höhe der Versandkosten beträgt 8 Euro. Überschreitet der Wert der Gesamtbestellung 500 Euro, werden keine Versandkosten geltendgemacht.

3. Bei den ersten drei Lieferungen an einen Kunden wird die Ware per Nachnahme versendet, die dabei anfallenden Kosten werden vom Käufer getragen. Alternativ ist eine Zahlung per Vorkasse möglich. Es fallen dann keine weiteren Kosten an.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

2TEC behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von 2TEC gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßem Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er 2TEC hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen,

veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an 2TEC ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. 2TEC nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von 2TEC, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich 2TEC, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 2TEC kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für 2TEC vor, ohne dass 2TEC daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht 2TEC gehörenden Waren, steht 2TEC der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde 2TEC im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbunden/vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für 2TEC verwahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von 2TEC begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% überschreitet, ist 2TEC auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

§ 9 Gewährleistung

1. Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

2. Der Nutzer ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf offensichtliche Fehler zu überprüfen. Stellt er offensichtliche Fehler fest, so hat er das unverzüglich gegenüber dem Anbieter mitzuteilen. Unterlässt er das, so kann er gegenüber dem Anbieter keine Gewährleistungsansprüche wegen dieser Fehler mehr geltend machen.

3. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Nutzer verursacht wurden. Das gilt auch für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen. Die Ausübung des Widerrufsrechtes durch den Nutzer bleibt davon unberührt.

4. Im Falle eines Mangels der Ware ist der Anbieter nach seiner Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so kann der Nutzer Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

§ 10 Haftung

1. Die Anbieter (2TEC) haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten eingeschränkt bis max. 25.000,-€ Das gilt auch für zugesicherte Eigenschaften.

2. Eine Zusicherung von Eigenschaften für Waren oder Dienstleistungen besteht nicht. Die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

3. Er haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine für das Erreichen des Vertragszieles und die Erfüllung des Vertragszweckes wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (Kardinalpflicht).

4. Ansprüche aus c.i.c. / pVV verjähren unbeschadet der vorstehenden Regelungen innerhalb von zwei Jahren.

5. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Datenschutz

Der Anbieter erhebt vom Nutzer ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und die Vertragsabwicklung notwendig sind . Er verwendet die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Daten nur zu den Zwecken, in die der Nutzer eingewilligt hat.

§ 12 Anwendbares Recht

Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 Abweichende Bedingungen des Kunden

Für den Fall, dass der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

§14 Mängelrügen, Gewährleistung

2TEC gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material - und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe:
Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von 2TEC beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt. Diese gilt für Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch 2TEC, wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte, Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich per Rückholauftrag an 2TEC zurückzusenden. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen, die Verpackung ist in diesem Fall bis auf weiteres zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Kunden aufzubewahren. 2TEC behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder wandeln. Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel ausgenommen. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen. Geöffnete Verpackung verpflichtet zum Kauf. Diese Ware kann von der 2TEC nicht zurückgenommen werden. Durch Öffnen der versiegelten Disketten(CD) - Verpackung werden die Software - Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt. Umtausch und Rückgabe sind dann nicht mehr möglich

§ 15 Herstellergarantie

2TEC ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet 2TEC gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 2TEC kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass 2TEC gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremerhaven.

§ 17 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.